Anwalt für Exportkontrolle

Exportkontrolle wird von O&W Rechtsanwälte seit mehr als 30 Jahren beraten. Von unserem Büro in Hamburg aus beraten wir bundesweit Unternehmen zu allen Aspekten rund um die Exportkontrolle und das Außenwirtschaftsrecht.

Eventuell wirft ein aktuelles Geschäft Fragen auf oder Ihr Unternehmen erschließt neue Märkte? Möglicherweise sollen die Compliance-Maßnahmen bei Ihnen aktualisiert werden oder neue Mitarbeiter sollen geschult werden? Teilweise kommt es auch vor, dass ein Geschäftspartner von Ihnen Bestätigungen verlangt, deren Bedeutung Sie sich nicht bewusst sind. Das Recht der Exportkontrolle und Ausfuhr ist komplex und häufigen Änderungen unterworfen. Eine gute Beratung bei Exportkontrolle und Außenwirtschaft ist äußerst sinnvoll, denn viele Geschäfte stehen unter Genehmigungsvorbehalt.

Mit unser Kanzlei für Exportkontrolle können wir Ihnen folgende Vorteile bieten:

  • höhere Rechtssicherheit und ein geringeres Haftungsrisiko
  • präventive Maßnahmen gegen vorsätzliche oder versehentliche Rechtsverstöße im Unternehmen
  • Schutz des Unternehmensvermögens und des Vermögens des Unternehmers
  • einen starken Ansprechpartner bei Problemfällen entweder im Hintergrund oder offensiv gegenüber den Behörden

Der Außenhandel ist frei, aber…

Der Außenhandel ist frei – das bestimmt jedenfalls das Außenwirtschaftsgesetz. Allerdings handelt es sich hierbei eher um eine programmatische Aussage. Denn obwohl der Außenhandel frei ist, ist er nicht unbeschränkt. So muss in einem ersten Schritt stets geprüft werden, ob es nicht Güter gibt, deren Ausfuhr verboten ist. In diesen Fällen hilft auch keine Genehmigung weiter. In diesen Fällen unterstützen wir Sie mit einer individuellen Prüfung, ob Ihre Ausfuhr erlaubt ist und begleiten bei Zweifelsfragen in der Koordination mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Ist die Ausfuhr nicht verboten, so stehen manche Exporte aber unter dem Vorbehalt, dass eine Ausfuhrgenehmigung erteilt wird. Auch bei deren Beantragung helfen wir, ebenso wenn die Ausfuhrgenehmigung nicht ereilt wird.

Wo wir als Anwalt bei Exportkontrolle beraten

  • Verteidigung und Beratung bei Selbstanzeigen wegen Ausfuhrverstößen (Exportkontrollverstöße, Außenwirtschaftsrecht),
  • Verteidigung in Bußgeld- und Strafverfahren wegen Verstößen in der Exportkontrolle,
  • Implementierung eines Exportkontrollsystems (Arbeits- und Organisationsanweisungen), Auditierung und Mitarbeiterschulung,
  • Unterstützung der Geschäftsleitung bei Exportkontrolle und Verbesserung der Compliance,
  • Genehmigungsverfahren für Ausfuhrgenehmigungen beim BAFA (ELAN-K2)
  • Beantragung von einer Auskunft zur Güterliste,
  • Beratung und Schulung des Ausfuhrverantwortlichen,
  • Begleitung von Außenwirtschaftsprüfungen,
  • Beratung zur Dual-use-Verordnung (Güter mit doppeltem Verwendungszweck),
  • Beratung zu Sanktionslisten, Sanktionslistenprüfungen und Sanktionen im Zusammenhang mit bestimmten Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen (z.B. Ukraine),
  • Beratung zu Endverbleibsdokumenten,
  • Exportkontrolle im Rahmen von Cloud-Diensten,
  • Exportkontrolle und Technologietransfer,
  • Hilfe bei der Klassifizierung Ihrer Exportwaren nach EU- und US-Warenlisten
  • Beratung zu Sanktionen und Embargos (z.B. Iran-Sanktionen, Russland-Sanktionen)
  • Vertragsgestaltung von Einfuhr- und Ausfuhrverträgen unter besonderer Berücksichtigung des Außenwirtschaftsrechts und etwaiger Sanktionen
  • Begleitung bei Antragsverfahren im amerikanischen Exportrecht über unser starkes Partnernetzwerk in den USA

Begleitung von Ausfuhrvorhaben

Wenn Sie ein Ausfuhrvorhaben für ein kritisches Land oder eine sensible Waren haben, dann helfen wir Ihnen von Anfang an keine Fehler zu machen. Denn wenn Sie fristgerecht liefern wollen, dann müssen alle Anträge für eine Ausfuhrerlaubnis rechtzeitig und vollständig worden sein. Je komplexer ein Ausfuhrvorhaben ist, desto mehr muss die Ausfuhr im Voraus geplant und mit dem BAFA koordiniert werden. Deswegen vertreten wir Sie vor den zuständigen Behörden. Wir haben hierbei nicht nur die Exportkontrolle im Blick, sondern auch Ihre Liefer- und Vertriebsverträge. Wird ein Ausfuhrvorhaben nämlich wegen fehlender Genehmigungen verzögert, so drohen eventuell Konventionalstrafen oder sonstige Schadensersatzansprüche aus dem Liefervertrag – ein oft unterschätztes Risiko.

Strategische Beratung

Die Beratung unserer Anwälte für Exportkontrolle hat zwei Hauptbereiche. Einerseits konzentrieren wir uns auf die präventive und strategische Exportkontrolle-Beratung. Damit wollen wir vermeiden, dass es zu Verstößen bei Ihnen im Unternehmen kommt. Denn Vorsorge ist wesentlich besser, als bereits erfolgte Verstöße später im Rahmen eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegzudiskutieren. Zur strategischen Beratung im Bereich der Exportkontrolle gehört z.B.

  • Bestandsaufnahme: Identifizierung der Ist-Situation durch einen erfahrenen Anwalt
  • Workshop zum Identifizieren von kritischen Prozessen, Warenkreisen und Ländern
  • Ausarbeitung einer unternehmensspezifischen Lösung für Ausfuhrkontrolle und Exportkontrolle
  • Unterstützung bei der Tarifierung Ihrer Waren und Materialien
  • Hilfe bei der Überprüfung, ob Ihre Produkte oder deren Einzelteile genehmigungspflichtig sind
  • Klassifizierung Ihrer Artikel nach der Ausfuhrliste,
  • Außenwirtschafts-Check-Up: Wir prüfen Ihr Unternehmen bevor die Behörden Fehler im Rahmen einer Außenwirtschaftsprüfung finden und stellen Fehler so effektiv ab

Unser Ziel ist es in jede Fall, Prozesse für die Exportkontrolle zu erstellen, die auf Ihr Unternehmen passen und vor allem eines nicht machen: Ihre internen Abläufe stören. Von der einfachen Bestandsaufnahme bis zum fertigen Compliance-System bieten wir Ihnen fachkundige Beratung und Unterstützung.

Compliance beim Export wird wichtiger

Gerade Unternehmen aus der Exportwirtschaft müssen auf ihre Compliance acht geben.

Zur Compliance gehört es alle gesetzlichen und freiwilligen Bestimmungen einzuhalten und sich an unternehmensinternen Leitlinien zu orientieren. Compliance ist damit für ein Unternehmen vor allem Risikomanagement. Compliance-Richtlinien sind in einer Welt zahlreicher komplexer Vorschriften außerordentlich wichtig. Compliance ist nicht nur ein neues modisches Wort – fehlt sie kann es zu existenzbedrohenden Risiken kommen.

Gerade bei der Exportkontrolle und im Ausfuhrgeschäft kommt der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften überragende Bedeutung bei, denn die Strafen sind bei Verstößen außerordentlich hoch.

Abwehr von Bußgeld- oder Strafverfahren

Über die strategische Vorfeldberatung nehmen wir auch Ihre konkrete Interessenvertretung und Abwehrberatung vor. Ist es zu einem Verstoß gegen das Außenwirtschaftsrecht gekommen, sind wir anwaltlich an Ihrer Seite. Bitte bedenken Sie, dass fast jeder Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz oder die Außenwirtschaftsverordnung mit Bußgeldern oder Strafen sanktioniert ist. Vorsätzliche Verstöße sind in den meisten Fällen mit Freiheitsstrafe sanktioniert. Auch fahrlässige Verstöße sind in der Regel eine Ordnungswidrigkeiten mit der Folge empfindlicher Geldbußen.

Wir helfen insbesondere bei der

  • Begleitung im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige,
  • Bei der Aufarbeitung von Fehlern in der Vergangenheit
  • Bei der Abwehr von Bußgeldbescheiden und Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz gegen einzelne Mitarbeiter, das Unternehmen oder die Geschäftsführung persönlich

Unsere Anwälte für Exportkontrollrecht kennen die Sachbearbeiter in den Straf- und Bußgeldstellen der Hauptzollämter in der Regel aus einer Vielzahl von Verfahren und wissen daher, wie diese angesprochen werden müssen, um das für unsere Mandanten beste Ergebnis zu erreichen.